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Ernährungstherapie

Hat Ihr Arzt bei Ihnen eine Erkrankung festgestellt, die durch eine Ernährungsumstellung behoben oder in Ihrem Verlauf positiv  beeinflusst werden kann, so können Sie eine ernährungstherapeutische Beratung in Anspruch nehmen.

Hierfür stellt Ihnen Ihr Arzt eine "Notwendigkeitsbescheinigung", als eine Art Überweisung aus (Vorlage siehe im Menü unter Downloads).

Ernährungstherapeutische Beratungen werden von den Krankenkassen nach § 43 SGB V unterstützt.

 

 

Indikationen für eine Ernährungstherapie sind beispielsweise:

  • Übergewicht und Adipositas

  • Fettstoffwechselstörungen (erhöhte Cholesterinwerte und/oder Triglyceridwerte)

  • Diabetes mellitus

  • Bluthochdruck

  • Lebensmittelunverträglichkeiten (Lactose-, Fructoseintoleranz oder Histaminintoleranz)

  • Glutenunverträglichkeit (Zöliakie)

  • Magen- und Darmerkrankungen

  • Osteoporose

  • Rheumatische Erkrankungen

  • Gicht

  • Krebserkrankungen

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